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Neu in Ritzing

Willkommen in Ritzing

Wir heißen Sie herzlich willkommen in Ritzing – einer lebendigen Gemeinde mit Herz und Charme! Ob Sie hierher ziehen, sich beruflich neu orientieren oder einfach nur neugierig sind, was unsere Gemeinde zu bieten hat: Diese Seite soll Ihnen den Einstieg erleichtern und all die wichtigen Informationen liefern, die Sie für einen gelungenen Start benötigen. Lernen Sie uns kennen, entdecken Sie unsere Angebote und fühlen Sie sich von Anfang an willkommen in unserer Gemeinschaft!

Erste Schritte in Ritzing

Um Ihnen den Start in unserer Gemeinde zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Anlaufstellen und administrativen Schritte für Sie zusammengestellt:

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen am Gemeindeamt anmelden!

Sie benötigen dafür:

  • Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht
  • Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, ein allfälliger sonstiger Name,  Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • Eventuell Urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen: Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • Bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde des Kindes

Hinweis: Der Meldezettel muss bei Hauptmietwohnungen von der Hausverwaltung, bei Untermietwohnungen von dem*der Hauptmieter*in und bei Eigentumswohnungen oder Häusern von dem*der Eigentümer*in unterschrieben werden.

Sie können sich mit der ID Austria auch online an- bzw. abmelden vorausgesetzt Sie waren bereits einmal in Österreich gemeldet.

Wenn Sich am Kennzeichen nichts ändert, müssen Sie nichts tun. (z.B. wenn Sie vorher im selben Bezirk gemeldet waren)

Ändert sich das Kennzeichen:

  1. Es ist eine Meldung bei der Zulassungsstelle innerhalb von einer Woche erforderlich.
  2. Umregistrierung der Digitalen Vignette

Sie können Ihr Kind/Ihre Kinder am Gemeindeamt für den Kindergarten anmelden. Die Schul-Anmeldung veranlassen Sie bitte direkt im Direktoriat der Volksschule!

Weitere Informationen über den Kindergarten

Weitere Informationen über die Volksschule

Halter*innen von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Im Fall eines Umzugs muss der Hund bei der Abgabenbehörde des bisherigen Wohnorts abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Sie können Ihren Hund bei uns im Gemeindeamt anmelden.

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Gemeinde Ritzing
Burgenland | Österreich

Gemeindeamt:

7323 Ritzing, Lange Zeile 21

Amtszeiten:

Mo – Fr: 8:00 – 12:00 Uhr

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