Wir haben für Sie die häufigsten Fragen aus dem Gemeindeamt gesammelt. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, mailen Sie uns an post@ritzing.bgld.gv.at
Für eine Eheschließung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Meldebehörde der Gemeinde Ritzing ist das Gemeindeamt. Sie können die Meldung persönlich, postalisch oder durch einen Boten abwickeln. Folgende Unterlagen sind nötig:
Wenn Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Unterlagen im Original oder notariell beglaubigte Abschriften mitgeschickt werden.
Alternativ können Sie auch den Online-Meldeservice nutzen. Sie müssen dafür jedoch bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein und eine ID-Austria bzw. EU-Login haben.
Bei der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes kann bei uns im Gemeindeamt gleichzeitig der alte Hauptwohnsitz abgemeldet oder in einen Nebenwohnsitz umgemeldet werden.
Für die Anmeldung benötigen Sie das ausgefüllte Meldezettel-Formular. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt im Gemeindeamt und in der Regel in den Geburtsstationen der Krankenhäuser auf.
Als Meldepflichtige*r unterschreiben Sie, weil Sie gesetzliche Vertreter*in Ihres Kindes sind. Als Unterkunftgeber*in unterschreiben Sie ebenfalls, wenn das Kind bei Ihnen wohnt oder nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus bei Ihnen wohnen wird.
Download Meldezettel zum Ausdrucken
Download Meldezettel zum Ausfüllen und Speichern
Alternativ können Sie auch das Online Service „Digitaler Babypoint“ für die Erstausstellung der Urkunden nutzen.
Um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen. müssen Sie bei der Gemeinde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen,
Erforderliche Unterlagen:
Grundsätzlich sind Gemeinderatssitzungen öffentlich. Dies ist ein wichtiger Grundsatz der Kommunalpolitik, der die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der politischen Entscheidungen gewährleisten soll. Ihnen ist dadurch möglich, die Arbeit des Gemeinderats zu verfolgen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von diesem Grundsatz. In bestimmten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, beispielsweise wenn:
Die Termine der Gemeinderatssitzungen werden im Vorfeld auf der Amtstafel ausgehängt.
Informationen zu aktuellen Bauvorhaben in der Gemeinde erhalten Sie in der Regel im Gemeindeamt. Alle Aussendungen zu diesem Thema finden Sie unter dem Schlagwort Bauen.
Kinder und Jugendliche finden in unserer Gemeinde ein breites Freizeitangebot. In den örtlichen Vereinen können sie ihre Talente entdecken und Gleichgesinnte treffen – vom Sportverein mit speziellen Kindertrainings bis hin zur traditionellen Burschen- und Mädchenschaft für Jugendliche. Für aktive Bewegung im Freien stehen fünf moderne Spielplätze sowie die vielseitige Sportanlage zur Verfügung. Eine vollständige Übersicht aller Vereine und ihrer Angebote finden Sie hier.
7323 Ritzing, Lange Zeile 21
Mo – Fr: 8:00 – 12:00 Uhr