Für Menschen, die in Österreich Unterkunft nehmen gilt die allgemeine Meldepflicht. Die Anmeldung eines neuen Haupt- oder Nebenwohnsitzes ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
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Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Geistig behinderte Personen von Erwachsenenvertreter*innen, alternativ von den Unterkunftgeber*innen.
Die zuständige Meldebörde für Ritzing (inklusive Helenenschacht) ist das Gemeindeamt Ritzing.
Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Sie benötigen dafür in jedem Fall einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldezettel. Das Formular erhalten Sie am Gemeindeamt oder im Downloadbereich am Seitenende.
Unter Erfüllung der folgenden Voraussetzungen können Sie sich auch online an-, ab- und ummelden.
Bis spätestens drei Tage nach Bezug der Unterkunft.
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen. Das kann bereits vor der Rückkehr aus dem Krankenhaus geschehen.
Die folgenden Unterlagen sind im Original oder als notariell beglaubigte Abschrift vorzulegen:
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind eine Meldebestätigung beantragen.
Man unterscheidet:
Bestätigungen aus dem lokalen Melderegister von Ritzing (hier sind nur Ihre Meldungen innerhalb der Gemeinde gespeichert) können Sie nur am Gemeindeamt Ritzing beantragen.
Bestätigungen aus dem Zentralen Melderegister – ZMR (hier sind Ihre Meldungen ab dem 1.3.2002 in ganz Österreich gespeichert) erhalten Sie in jeder österreichischen Meldebehörde. Sie können selbstverständlich auch bei uns Abfragen aus dem ZMR beantragen.
Für Meldungen vor dem 1. März 2002 an einem anderen Wohnort als Ritzing, wenden Sie sich bitte an die frühere Wohnsitz- bzw. Meldebehörde.
7323 Ritzing, Lange Zeile 21
Mo – Fr: 8:00 – 12:00 Uhr