
Friedhof & Aufbahrungshalle
Für die Benützung von Einrichtungen in den Bestattungsanlagen der Gemeinde fallen die folgenden Entgelte für Leistungen der Gemeinde an:
Benützung einer Grabstelle für die Dauer von 10 Jahren
Erdgräber, einfache Belegung | € 90 |
Erdgräber, mehrfache Belegung | € 180 |
gemauerte Grabstelle (Grüfte) | € 90 |
Aschengrabstelle, einfache Belegung | € 90 |
Aschengrabstelle, mehrfache Belegung | € 180 |
Bei Grabstellen für Kinder bis zum 10. Lebensjahr reduziert sich das Entgelt auf die Hälfte der angegebenen Beträge.
Für die Erneuerung der Benützungsrechte für weitere 10 Jahre beträgt das Entgelt 100% der o.a. Beträge.
Beisetzung, wenn die Gemeinde das Öffnen und Schließen der Grabstelle übernimmt
Beisetzung im Erdgrab | € 350 |
Beisetzung einer Urne | € 150 |
Das Entgelt für die Beisetzung von Kindern unter 10 Jahren beträgt die Hälfte der o.a. Beträge.
Urnenhain
Der Friedhof beherbergt einen Urnenhain. Dadurch wurde dem Trend zur Feuerbestattung Rechnung getragen und würdige Grabstellen mit geringem Pflegeaufwand geschaffen. Die Hinterbliebenen können sich an diesem Ort verabschieden, sich in Ruhe besinnen und der Toten gedenken.
