Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die GEMEINDE RITZING auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke GEMEINDE RITZING gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier:
PDF Amtssignatur in neuem Fenster öffnen.
Elektronische Signaturprüfung:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde/ Markgemeinde/ Stadtgemeinde:
Adresse: 7323 Ritzing, Lange-Zeile 21
Telefon: 02619/67312
E-Mail: post@ritzing.bgld.gv.at
UID-Nummer: ATU59074389
Parteiverkehrszeiten: 08:00 bis 12:00 Uhr