Corona-Maßnamen ab Montag, 8. Februar 2021
Ausgangsbeschränkungen
In der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr dürfen Sie das Haus nur aus folgenden
Gründen verlassen:
- Arbeit
- Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Anderen Menschen helfen/pflegen
- Bewegung an der frischen Luft
Bitte: Vermeiden Sie weiterhin soziale Kontakte, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind!
Während des Tages (06.00-20.00 Uhr) ist es möglich, dass Menschen, die in einem
Haushalt leben sich mit einem anderen Haushalt treffen (bis zu 4 Erwachsene und 6
minderjährige Kinder). - Grenzen
Alle nach Österreich einreisenden Personen müssen ein Einreiseformular ausfüllen.
Länder, die einen 14-Tage-Inzidenz Wert von 100 oder höher verzeichnen werden als
Risiko-Gebiet eingestuft.
Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen ein negatives CoronaTestergebnis (nicht älter als 72h) vorweisen und 10 Tage in Quarantäne gehen.
Nach 5 Tagen kann durch eine erneute negative Testung die Quarantäne beendet
werden.
Pendler (Bsp.: berufliche, familiäre Zwecke) können mit einem maximal 7 Tage alten,
negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) einreisen.
Die neuen Einreise-Regeln gelten ab Mittwoch, den 10.02. - Öffentliche Orte
Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen
Haushalt leben, mindestens zwei Meter Abstand zu halten.
An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen und bei derzeit erlaubten
Zusammenkünften (z.B. Begräbnissen) ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern und Ähnliches sind untersagt.
Schulen, Kindergärten & Universitäten
Die Volksschulen starten nach den Semesterferien im Präsenzbetrieb,
5 Tage die Woche.
Unterstufe, Oberstufe und Berufsschulen gehen im Schichtbetrieb in die Schulen.
Alle Schüler werden regelmäßig mit einfachen Selbsttests getestet. Die Tests finden
in der Schule statt.
Volksschüler tragen im Schulbereich einen MNS, am Platz im Klassenzimmer kann
der MNS abgenommen werden.
In den restlichen Schulstufen wird die Maske auch im Unterricht getragen, ab der 9.
Schulstufe muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Universitäten werden weiter im Fernunterricht betrieben.
Einzelhandel & Dienstleistungen
Der Handel hat wieder geöffnet. Es besteht die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen.
Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 20 m2 pro Kunde.
In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet.
Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen, sind geöffnet. Es besteht die Pflicht eine
FFP2-Maske zu tragen. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von 20 m2 pro
Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an
Kunden verabreicht werden.
Kunden von körpernahen Dienstleistern müssen beim Besuch einen negativen
Corona-Test (PCR oder Antigen) vorzeigen, der nicht älter als 48h ist. Gültig ist ein
offizieller Befund von Arzt, Apotheke oder Teststraße. Selbsttests sind nicht erlaubt.
Gastronomie, Hotellerie & Nachtlokale
Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00
Uhr möglich. Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft
werden. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.
Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für
unaufschiebbare Geschäftsreisen.
Bars, Kneipen und Nachtlokale sind geschlossen.
Arbeitsplatz
Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden.
Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen zwei Meter Abstand gehalten werden,
sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt.
Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen
(Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) muss ein MNS getragen werden.
Arbeitsorte mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen alle 7 Tage getestet werden.
Sollte der Arbeitnehmer nicht getestet werden, muss er eine FFP2-Maske tragen.
Sport & Freizeitbetriebe
Alle Kontaktsportarten (Fußball, etc.) sind untersagt.
Indoor Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen. Outdoor Sportstätten sind
geöffnet.
Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich
ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder etc. ist
untersagt.
Tierparks und botanische Gärten können wieder öffnen.
Kultur & Veranstaltungen
Veranstaltungen sind untersagt, darunter fallen kulturelle Veranstaltungen,
Sportveranstaltungen und Geburtstagsfeiern.
Hochzeiten: Die Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Hochzeitsfeiern sind untersagt.
Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu
beruflichen Zwecken erfolgen.
Veranstaltungen zur Religionsausübung
Die Religionsausübung ist erlaubt.
Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des
Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls eine FFP2-Maske zu tragen ist.
Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel von 2
Metern und einer FFP2-Maske durchgeführt werden.
Massenbeförderungsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden.
In den Verkehrsmitteln und in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist
eine FFP2-Maske zu tragen und, wenn möglich, zwei Meter Abstand zu halten.
Fahrgemeinschaften, Taxis & Seilbahnen
Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig,
wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist eine FFP2-
Maske zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für
Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der
Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist.
Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen (in geschlossenen Räumen mit einer
Kapazitätsbeschränkung von 50%) können auch für Freizeitzwecke verwendet
werden. Eine FFP2-Maske ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen
verpflichtend.
Alten-,Pflege- und Behindertenheime
Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen müssen alle 3 Tage getestet werden.
Mitarbeiter von Behindertenheimen müssen alle 7 Tage getestet werden.
Bei Kontakt mit Bewohnern muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests
vorweisen.
Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Es darf nur ein Besucher
pro Bewohner, pro Woche kommen.
Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige
Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden (z.B. Eltern).
Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Palliativ- oder
Hospizbegleitung.
Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des
Infektionsrisikos zu erstellen.
Krankenhäuser & Kuranstalten
Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden.
Bei Kontakt mit Patienten muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Es darf nur ein Besucher pro Patient, pro Woche kommen, sofern der Aufenthalt
länger als eine Woche dauert.
Minderjährige und unterstützungsbedürftige Patienten dürfen von zwei Personen
begleitet bzw. besucht werden (z.B. Eltern).
Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Begleitung zu
Schwangerschaftsuntersuchungen vor, bei und nach der Entbindung oder Palliativoder Hospizbegleitung.
Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des
Infektionsrisikos zu erstellen.